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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Integration der AGB/Vertragsabschlüsse
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland (Inhaberin: Julia Doering, Viehweide 18, 04824 Beucha).
Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt durch die Unterschrift der Teilnehmer beziehungsweise, wenn diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigter(n), sowie der Unterschrift der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland verbindlich zustande. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland schriftlich bestätigt werden. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.
Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie als Anlage zu den Trainingsverträgen, sowie auf unserer Homepage. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages. Die Vertragssprache ist deutsch.

2) Training
Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland bietet Gruppentraining, Mannschaftstraining sowie Einzeltraining an.
Das Gruppentraining wird mit einer Gruppenstärke von 3-10 Teilnehmern gestaltet. Jeder Teilnehmer wird je nach Leistungsniveau und Alter einer entsprechenden Gruppe zugeteilt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jeder Zeit durch die Trainer/innen der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschlandvorgenommen werden. Aus didaktischen Gründen können die Gruppenstärken in folgenden Bereichen bis zu 25 Teilnehmer groß sein: Jüngstentennis (2,5-6 Jahre); Kindergartentennis; Schulklassentennis, spezielle Aktionen.
In folgenden Zeiträumen findet jeweils kein Training statt:
Gesetzliche Feiertage in Sachsen, sowie in den Winterferien, Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien, Herbstferien und Weihnachtsferien (bezieht sich auf Ferientermine in Sachsen).
Sommersaison ist jeweils vom 01. Mai bis 31. Oktober eines Jahres, Wintersaison ist jeweils vom 01. November bis 30. April des folgenden Jahres.
Die Spielzeit einer Unterrichtstunde beträgt 60 Minuten (inkl. Bälle sammeln und Platzpflege). Die Preise der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland basieren auf einer Mischkalkulation, somit werden zum jeweils 3. des Monats im Voraus die gleichen Beträge fällig (je nach Vertrag/Vertragsart). Die Beitragszahlung erfolgt per Einzugsermächtigung. Der Beitrag ist spätestens bis zum 3. des jeweiligen Monats fällig. Ist der Trainingsbetrag bis zum 10. des Monats nicht auf unserem Konto eingegangen, können wir den/die Teilnehmer/in bis zum Zahlungseingang vom Training ausschließen. Der bestehende Trainingsvertrag und der vereinbarte Beitrag bleiben in diesem Fall unberührt.
Bei Zehnerkartentraining wird der gesamte Betrag vor Beginn der ersten Stunde fällig. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern/innen zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland bemüht sich aber, Ihren Wünschen bezüglich der Trainer/innen nach zu kommen.
Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland nutzt verschiedene Tennisanlagen und Tennishallen in Leipzig und Umgebung. Ein Trainingsortwechsel (egal ob Tennishalle oder Außenanlage) ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland bietet in allen Ferien Trainingslager und Camps an. Die Anmeldungen per Mail sind verbindlich. Nach Anmeldung wird der Kostenbeitrag ( siehe jeweilige Ausschreibung ) fällig und kann nicht zurück erstattet werden. Falls eine Teilnahme nach Anmeldung nicht möglich ist, können die Stunden in einem anderem Camp nachgeholt werden.

3) Trainingsausschluss
Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland behält sich vor, Trainingsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/in wiederholt keine Folge leisten bzw. das Training stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleibt, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes.

4) Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes behalten wir uns vor, Athletiktraining, Taktiktraining und Koordinationstraining durchzuführen. Einzeltrainingstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. In diesem Fall oder bei Unbespielbarkeit des Platzes wird die Einzeltrainingsstunde nachgeholt. Geschieht dies aus Gründen, die das Team nicht zu vertreten hat, nicht, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.

5) Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen ihre Kinder pünktlich zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder abzuholen. Die Kinder müssen von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/der Trainers/in Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

6) Kündigung
Der Trainingsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Winter- oder Sommersaison gekündigt werden. Das Training deckt sich zeitlich mit der Dauer der Winter- bzw. Sommersaison. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend zu gleichen Konditionen jeweils um eine weitere Saison. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in welchem der alte Beitrag letztmalig fällig wird, zu.

7) Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenskenntnis, ist der Schadenstag, der Schadenshergang und der voraussichtliche Schaden der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.

8) Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind uns spätestens 7 Tage nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

9) Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.

10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

AGB Stand März 2011